Abrechnung

In meiner Privatpraxis werden therapeutische Leistungen Privat oder nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.

Privatversicherte: die Behandlungskosten werden ganz oder teilweise übernommen.

Beihilfestellen: in der Regel wird die Hälfte der Kosten übernommen, wenn die Rechnung auf der Grundlage der Beihilfetarife erstellt worden ist.

Gesetzliche Krankenkassen: sobald Heilpraktiker-Leistungen im Vertrag mitversichert sind, werden Neurofeedback-Sitzungen übernommen. Sie müssen die Kosten allerdings selbst tragen, falls diese besondere Klausel in ihrem Vertrag nicht enthalten ist.

Zusatzversicherung: bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die die Behandlung beim Heilpraktiker mit einschließen.


Kosten

Da die Voraussetzungen und der Behandlungsumfang sehr individuell sind, fragen Sie bitte nach.


Behandlungstermine:

Es gibt für Sie keine Wartezeiten, da ich eine reine Bestellpraxis führe. Alle Termine werden für Sie verbindlich reserviert.

Das bedeutet aber auch:

Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig ab (mindestens 24h vor Terminbeginn). Der Termin kann dann anderweitig vergeben werden. Nicht abgesagte Termine werden voll berechnet.